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   OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99   

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OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99 (https://dejure.org/1999,9939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.1999 - 11 W 55/99 (https://dejure.org/1999,9939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 11 W 55/99 (https://dejure.org/1999,9939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines nicht rechtsfähigen Vereins

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 658
  • AnwBl 1999, 485
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92

    Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99
    Dies gilt um so mehr, als nur so dem gesetzgeberischen Zweck dieser Bestimmung, die Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern zu erhöhen, weil der Rechtsanwalt regelmäßig durch seine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber mehr als sonst belastet wird (BT-Drucksache 7/2016 S. 99; 7/3243 S. 7), genügt werden kann (im Ergebnis ebenso: OLG München AnwBl 1994, 471; Gerold/von Eicken, 13. Aufl., Rdnr. 12a zu § 6 BRAGO; Hansens, 8. Aufl., Rdnr. 6 zu § 6 BRAGO "Verein"; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., Rdnr. 21 zu § 6 BRAGO; Lappe, NJW 1976, 166; vgl. auch SchlHOLG JurBüro 1992, 168, das darauf abstellt, ob die Parteien des Rechtsstreits tatsächlich als eine Person oder als eine Mehrheit von Personen aufgetreten ist; auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 334).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 8/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99
    Allerdings wird vom OLG Düsseldorf (JurBüro 1994, 348 im Anschluß an Riedel/Sußbauer, 7. Aufl., Rdnr. 12 zu § 6 BRAGO; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1984, 162) die Meinung vertreten, daß die Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins im Hinblick auf das Mandatsverhältnis zu ihrem Prozeßbevollmächtigten auch dann mehrere Auftraggeber i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 BRAGO seien, wenn der Anwalt die Vertretung des Vereins im Passivprozeß übernimmt.
  • OLG München, 27.04.1994 - 11 W 1312/94

    Vertreten eines nicht rechtsfähigen Vereins durch einen Rechtsanwalt als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99
    Dies gilt um so mehr, als nur so dem gesetzgeberischen Zweck dieser Bestimmung, die Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern zu erhöhen, weil der Rechtsanwalt regelmäßig durch seine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber mehr als sonst belastet wird (BT-Drucksache 7/2016 S. 99; 7/3243 S. 7), genügt werden kann (im Ergebnis ebenso: OLG München AnwBl 1994, 471; Gerold/von Eicken, 13. Aufl., Rdnr. 12a zu § 6 BRAGO; Hansens, 8. Aufl., Rdnr. 6 zu § 6 BRAGO "Verein"; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., Rdnr. 21 zu § 6 BRAGO; Lappe, NJW 1976, 166; vgl. auch SchlHOLG JurBüro 1992, 168, das darauf abstellt, ob die Parteien des Rechtsstreits tatsächlich als eine Person oder als eine Mehrheit von Personen aufgetreten ist; auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 334).
  • OLG Schleswig, 13.11.1991 - 9 W 230/91

    Mehrvertretungszuschlag bei mehreren Gründungsmitgliedern eines Vereins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99
    Dies gilt um so mehr, als nur so dem gesetzgeberischen Zweck dieser Bestimmung, die Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern zu erhöhen, weil der Rechtsanwalt regelmäßig durch seine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber mehr als sonst belastet wird (BT-Drucksache 7/2016 S. 99; 7/3243 S. 7), genügt werden kann (im Ergebnis ebenso: OLG München AnwBl 1994, 471; Gerold/von Eicken, 13. Aufl., Rdnr. 12a zu § 6 BRAGO; Hansens, 8. Aufl., Rdnr. 6 zu § 6 BRAGO "Verein"; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., Rdnr. 21 zu § 6 BRAGO; Lappe, NJW 1976, 166; vgl. auch SchlHOLG JurBüro 1992, 168, das darauf abstellt, ob die Parteien des Rechtsstreits tatsächlich als eine Person oder als eine Mehrheit von Personen aufgetreten ist; auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 334).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99
    Allerdings wird vom OLG Düsseldorf (JurBüro 1994, 348 im Anschluß an Riedel/Sußbauer, 7. Aufl., Rdnr. 12 zu § 6 BRAGO; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1984, 162) die Meinung vertreten, daß die Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins im Hinblick auf das Mandatsverhältnis zu ihrem Prozeßbevollmächtigten auch dann mehrere Auftraggeber i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 BRAGO seien, wenn der Anwalt die Vertretung des Vereins im Passivprozeß übernimmt.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern

    Die Vertretung mehrerer Auftraggeber führt typischerweise und regelmäßig zu einem erhöhten Aufwand des Rechtsanwaltes (vgl. BGH MDR 1987 912; OLG Frankfurt am Main MDR 1999, 766; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 658 unter Berufung auf die Beratungen des Deutschen Bundestages).
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   OLG Koblenz, 15.07.1999 - 11 WF 410/99   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Stundensatz Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger, Übergangsregelung für BtÄndG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 658
  • FamRZ 2000, 491
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